Yachten, die nicht in der DSV-Yardstickliste geführt sind, haben eine Revierliste als Nachweis für den Yardstick zu erbringen.
Skipper, die einen von der DSV-Yardstickliste abweichenden Yardstick angeben, haben diesen spätestens 14 Tage vor Regattastart bei der Wettfahrtleitung über ein dafür bereitgestelltes Formular zu begründen und belegen.
Hinweis: In der DSV-YS-Liste sind die Grundstandards der Yachten aufgeführt (s. Pkt. 3. Abweichungen vom Yardstick-Grundstandard). D. h. bspw., dass eine Yacht, die serienmäßig mit Bugstrahlruder hergestellt wird, dieses bereits in der YS-Zahl erfasst ist und somit keinen zusätzlichen YS-Punkt begründet.
Neue Segelyachten, die weder in der aktuellen DSV-Yardstickliste noch in einer Revierliste berücksichtigt sind, werden generell nur über die Wettfahrtleitung eingestuft.
Die Wettfahrtleitung (WFL) stellt für die Segelyacht ein Zertifikat für den aktuellen DCC aus.
Hierzu werden die erforderlichen Bootsdaten über ein Formular an die WFL geschickt.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf demselben Weg bei groben Fehleinstufungen in einer der Yardsticklisten bei der WFL ein Änderungszertifikat beantragt werden.
Anträge an die Wettfahrtleitung
Alle Anträge an die WFL bezüglich des Yardsticks sind vom Eigner/Skipper/Charterer bis 14 Tage vor dem Start an die WFL einzureichen. Ein entsprechendes Antragsformular wird abrufbar sein.
Bei Nichteinhaltung der Fristen behält sich die WFL vor, einen Yardstick festzulegen. Dieser ist ab 7 Tage vor dem Regattastart nicht mehr änderbar.
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